– letzte Änderung war 2009
– Gebühren ab 1.1.2019 sind z.T. stark erhöht worden; angepasst an Gebührenordnung anderer Gemeinden
– Veränderungen aufgrund des neuen Wiesengrabfeldes
– Standsicherheit von Grabmalen (Beauftragung an Fa.Becker / 3 Jahre)
– auf Antrag der FWG Fraktion konnte die alte Regelung, zu Beisetzungen, auch am Freitag Nachmittag und am Samstag durchgesetzt bzw. beibehalten werden